30 Jahre Konvention der Kinderrechte in Liechtenstein

Der Spielgruppenverein Liechtenstein hat sich für die Patenschaft des Artikels 29: „Bestmögliche Bildung“ entschieden, weil wir der Meinung sind, dass jedes Kind ein Recht hat auf Spielen. Denn Spielen heisst Lernen. In einem geschützten Rahmen wird das Kind durch das freie Spiel auf natürliche Weise angeregt zu Lernen und zu Beobachten. Das Kind macht mit gleichaltrigen Kindern durch das Spielen Erfahrungen, die es auf das künftige Leben vorbereitet.